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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Chefle

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension Chefle, Memminger Strasse 21, 89264 Weißenhorn

1. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Zimmern (Beherbergung) sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen der Pension Chefle. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Eingangsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt.

2. Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Zimmers durch Dritte ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension Chefle. Die Nutzung des Zimmers zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn die Pension Chefle hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.

3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, es liegt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vor.

2. Vertragsabschluss, -partner,- haftung, -inhalt, Verjährung

1. Von der Pension Chefle unterbreitete Angebote sind stets freibleibend. Ein wirksamer Vertrag wird erst mit der Annahme durch die Pension Chefle geschlossen. Der Gast erhält mit der Übersendung des gegengezeichneten Vertrages und der Inventarliste eine schriftliche Bestätigung. Aus Zeitmangel gilt auch eine telefonische Bestätigung.

2. Vertragspartner sind die Pension Chefle und der Gast. Im Falle einer Buchung durch einen Dritten, haftet dieser gegenüber der Pension Chefle als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.

3. Die Pension Chefle haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension Chefle beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.

5. Vermietet wird ein möbliertes Zimmer für maximal 2 Personen im Hause des Anbieters Pension Chefle. Eine Belegung von mehr als 2 Personen ist nicht gestattet.

6. Sollte der Gast eine Verlängerung seines Aufenthaltes wünschen, so steht ihm ein Optionsrecht zur Verfügung. Zur Ausübung dieses Rechts muss der Gast der Pension Chefle 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt das Zimmer weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass die Pension Chefle bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Zimmer geschlossen hat, ist die Pension Chefle berechtigt den Gast bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in ein vergleichbares Zimmer unterzubringen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so kann der Gast sein Optionsrecht nicht ausüben.

7. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig.

8. Sämtliche Zimmer des Anbieters Pension Chefle sind Nichtraucher-Zimmer. Das Rauchen ist daher in keinem Fall gestattet. Sollte der Gast dennoch Rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung beim Verlassen des Zimmers in vollem Umfang zu erstatten.

9. Haustiere sind verboten – es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Zimmer hält, so ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen. In jedem Fall wird mindestens der doppelte Betrag der normalen Endreinigung fällig.

10. Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt.


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Pension Chefle ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

3. Die Vergütung und die Kaution muss vor Einzug entweder in bar oder per Überweisung (Kosten der Überweisung trägt der Gast) gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über eine längere Zeitdauer, so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat im Voraus, spätestens am 1.Werktag des Monats an die Pension Chefle per Überweisung oder in bar zu bezahlen.

4. Die Preise können von der Pension Chefle ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension zustimmt.

5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.

6. Der Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Pension berechtigt ist, rückständigen Mietzins/Zimmerbetrag, der bis zum Auszugstermin nicht bezahlt worden ist, über die von dem Gast vorgelegte Kreditkarte abzurechnen

7. Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

8. Als Abrechnungswährung gilt der Euro. Bei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

9. Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung vornimmt. Gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, findet das vorher erwähnte nur Anwendung, wenn der Gast auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Pension Chefle berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Pension Chefle behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist die Pension Chefle berechtigt eine Mahngebühr von € 5,00 zu erheben.

10. Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach bekannt werden gegenüber der Pension Chefle mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Vertragsunterzeichnung bekannt zu geben.

11. Der Anbieter hat das Recht, den Preis für das Zimmer mit einer Ankündigung von 4 Wochen zu erhöhen, d.h. der aktuellen Preisliste anzupassen. Sollte der Gast mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, so hat der Gast ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen.
4. Zimmerbestellung, -übergabe, -rücknahme

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. An dem vereinbarten Anreisetag kann das angemietete Apartment ab 15:00 bezogen werden (Check-in-Zeit). Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments.

3. Sollte die Anreise nach 17:00 Uhr erfolgen, muss es entweder schriftlich oder mündlich ausgemacht worden sein.

4. Nach Übergabe des Zimmers an den Gast, hat der Gast 24 Stunden Zeit eventuell bestehende Mängel in der Wohnung festzustellen und diese der Pension Chefle anzuzeigen. Werden keine Mängel/Schäden festgestellt, so hat der Gast für alle Mängel, die während seines Aufenthaltes am Inventar entstehen zu haften. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände.

5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension Chefle spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension Chefle über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension Chefle nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

6. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Die Pension Chefle ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Zimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

7. Langzeitgäste (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, mit einem Beauftragten der Pension Chefle zusammen eine Zimmerübernahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen der Pension Chefle über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.

8. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer wird die Wohnung endgereinigt. Hierfür wird ein Betrag, gemäß der Preisliste der Pension Chefle, erhoben. Sollte der Gast diesen Betrag nicht separat zahlen, hat der Anbieter das Recht den Betrag von der Kaution einzubehalten.
5. Technische Einrichtungen und mitgebrachtes Dekorationsmaterial/sonstige Gegenstände

1. Die Pension Chefle stellt ein komplett mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Zimmer zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten (ausgenommen Laptop, Personal Computer, Tablet PC oder Mobiltelefon) durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes der Pension Chefle bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Die Pension Chefle ist berechtigt die zu erwartenden Mehrkosten dem Gast zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten. Der Gast haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung seiner Geräte resultieren.

2. Der Gast hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts, als im Preis inbegriffenen Service die Nutzung des Internets in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt die Pension Chefle von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

3. Die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Gast haftet für derartig eingebrachte Dekoration alleine und stellt die Pension Chefle von Ansprüchen Dritter frei.

4. Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten dürfen nicht vorgenommen werden.
6. Rücktritt der Pension

Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes steht der Pension Chefle ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension Chefle in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach einem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. In der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden, die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist. Ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 1 und 2 vorliegt.

4. Der Gast sich in Zahlungsverzug befindet; bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen hat die Pension Chefle ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu entziehen.

5. Die Pension Chefle von den Umständen Kenntnis erlangt, dass eine wesentliche

Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Gast die fälligen Forderungen der Pension Chefle nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche vom der Pension Chefle in Gefahr sind.

6. Der Gast einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.

7. Über das Vermögen des Gastes ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.

8. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht dem Gast kein Schadensersatzanspruch.
7. Rücktritt des Gastes

1. Der Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht

in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen der Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag schriftlich zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich der Pension gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Die Stornierungs-Gebühren werden wie folgt berechnet: Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor der Anreise fallen 80% des Buchungsbetrages an. Ebenso werden bei Nicht-Anreisen 80% des Buchungsbetrages berechnet.

3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
8. Haftung des Gastes

1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast der Pension Chefle, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich der Pension Chefle oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.

2. Soweit die Pension Chefle für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt die Pension Chefle von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
9. Haftung der Pension

1. Die Pension Chefle haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension Chefle zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension Chefle auftreten, wird die Pension Chefle bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension Chefle dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension Chefle Anzeige macht (§ 703 BGB).

4. Für die unbeschränkte Haftung der Pension Chefle gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.

6. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension Chefle nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension Chefle.

7. Nachrichten, Post und Warensendungen werden von der Pension mit größter Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Chefle in Weißenhorn. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Pension Chefle in Weißenhorn. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension Weißenhorn als ausdrücklich vereinbart.

3. Es gilt deutsches Recht.

4. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand 17.Juli 2017)

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